Mit dem Tod eines geliebten Menschen verliert man vieles, niemals aber die gemeinsam verbrachte Zeit.
Bei einem Todesfall Zuhause ist in jedem Fall ein Arzt/eine Ärztin aufzubieten. Diese/r bestätigt den Tod mit der Ausstellung der ärztlichen Totenbescheinigung. Dieses Dokument wird im Original den Angehörigen zur Anmeldung des Todesfalles beim Bestattungsamt ausgehändigt.
Nach Feststellung des Todes durch den Arzt/die Ärztin führen wir im Auftrag der Gemeinde die Leichenpflege und das Einsargen aus. Die Einsargung und Überführung hat normalerweise innerhalb von 24 Stunden in Absprache mit den Angehörigen zu erfolgen.