Pflege
Bedarfsabklärung
Bevor die Spitex die Betreuung einer Person aufnimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflege- und/oder Hilfeleistungen ab. Eine Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Sie garantiert, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird.
Beratung
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen im Umgang….
- mit der Erkrankung, so dass Sie diese besser verstehen.
- mit den Krankheitssymptomen, damit Sie diese erkennen, einschätzen und angemessen handeln können.
- mit schwierigen familiären Situationen im Zusammenhang mit der Erkrankung.
- mit den Folgen eines Unfalls.
Behandlungspflege
unsere Dienstleistungen beinhalten u.a….
- Untersuchungen (z.B. Blutdruck & Blutzucker messen etc)
- Therapiemassnahmen (Injektionen, Tabletten verabreichen etc.)
- Wundbehandlung (auch Stoma-&Cystofixversorgung).
- Hilfestellungen im Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln & Geräten
Grundpflege
Wir unterstützen Sie bei alltäglichen Verrichtungen, wie …
- Körperpflege, An- und Ausziehen
- Hautpflege, Dekubitusprohylaxe
- Mobilisieren (Aufstehen, Transfer in der Wohnung etc)
- Beine einbinden, Stützstrümpfe anziehen
Kinderspitex
Damit die Spitalaufenthalte von Kindern möglichst verkürzt oder gar vermieden werden können, werden die Eltern durch die örtlichen Spitex-Organisationen unterstützt.
- Kontaktaufnahme via Spitex Glarus Süd
- oder 0842 80 40 20 + PLZ des Wohnortes des Kindes