Pflege

Bedarfsabklärung

Bevor die Spitex die Betreuung einer Person aufnimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflege- und/oder Hilfeleistungen ab. Eine Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Sie garantiert, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird.

Beratung

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen im Umgang….

  • mit der Erkrankung, so dass Sie diese besser verstehen.
  • mit den Krankheitssymptomen, damit Sie diese erkennen, einschätzen und angemessen handeln können.
  • mit schwierigen familiären Situationen im Zusammenhang mit der Erkrankung.
  • mit den Folgen eines Unfalls.

Behandlungspflege

unsere Dienstleistungen beinhalten u.a….

  • Untersuchungen (z.B. Blutdruck & Blutzucker messen etc)
  • Therapiemassnahmen (Injektionen, Tabletten verabreichen etc.)
  • Wundbehandlung (auch Stoma-&Cystofixversorgung).
  • Hilfestellungen im Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln & Geräten

Grundpflege

Wir unterstützen Sie bei alltäglichen Verrichtungen, wie …

  • Körperpflege, An- und Ausziehen
  • Hautpflege, Dekubitusprohylaxe
  • Mobilisieren (Aufstehen, Transfer in der Wohnung etc)
  • Beine einbinden, Stützstrümpfe anziehen

Kinderspitex

Damit die Spitalaufenthalte von Kindern möglichst verkürzt oder gar vermieden werden können, werden die Eltern durch die örtlichen Spitex-Organisationen unterstützt. 

  • Kontaktaufnahme via Spitex Glarus Süd 
  • oder 0842 80 40 20 + PLZ des Wohnortes des Kindes