KASSENPFLICHTIGE LEISTUNGEN (GEMÄSS KLV ART. 7)
Tarife gültig ab 01.01.2023
Bedarfsabklärung/Beratungen | pro Stunde Fr. 76.90 |
Behandlungspflege | pro Stunde Fr. 63.00 |
Grundpflege | pro Stunde Fr. 52.60 |
(Verrechnungseinheit: die ersten 10 Min., nachher 5 Min.)
Die Patientenbeteiligung wird errechnet aus der Differenz zwischen Vollkostentarif und Krankenkassentarif.
Maximal wird eine Patientenbeteiligung von CHF 15.35 pro Tag/Klient in Rechnung gestellt. Beträgt die Differenz zwischen Vollkostentarif und Krankenkassentarif mehr als CHF 15.35 pro Tag, so wird der verbleibende Restbetrag von der Gemeinde Glarus Süd finanziert (Restfinanzierung).
Für die Abrechnung der kassenpflichtigen Leistungen mit der Krankenkasse wird ein Arztzeugnis benötigt, welches gerne von uns organisiert wird.
NICHTKASSENPFLICHTIGE LEISTUNGEN (HAUSPFLEGEDIENST)
Haushilfe- / Hauspflegeleistungen (Sozialtarife pro Stunde)
Einkommen | Mitglieder | nicht Mitglieder | |
Stufe 1 | bis Fr. 35'000.-- | Fr. 22.00 | Fr. 27.50 |
Stufe 2 | bis Fr. 60'000.-- | Fr. 27.00 | Fr. 33.75 |
Stufe 3 | bis Fr. 80'000.-- | Fr. 32.00 | Fr. 40.00 |
Stufe 4 | ab Fr. 80'001.-- | Fr. 37.00 | Fr. 46.25 |
(Verrechnungseinheit: 15 Min.)
Wenn das Finanzvermögen CHF 100'000.00 übersteigt, erhöht sich die Tarifklasse um eine Stufe. Selbstbewohntes Eigenheim wird bei der Berechnung der Tarifklasse nicht berücksichtigt.
Bedarfsabklärung / Beratungen pro Stunde Fr. 79.80 | |
Sonn- und Feiertagszuschlag auf alle Tarife + 50 % |
Leistungsumfang:
- Arbeiten, welche über den täglichen Bedarf hinausgehen, wie zum Beispiel: Gartenarbeiten, Räumungen, Zügeln, Grossreinigungen, Silber / Kupfer putzen, Reinigung ausserhalb des täglichen Wohnbereiches, Personentransporte, werden nicht ausgeführt.
- In Ausnahmesituationen können, in Absprache mit der Geschäftsstelle, weitere Arbeiten verabredet werden.
- Weitere Leistungen entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt
Versicherungen:
Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind in der Grundversicherung der Krankenkassen nicht inbegriffen. Die meisten Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, welche einen Beitrag an diese Leistungen bezahlen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse ab. Im Weiteren besteht, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.