KASSENPFLICHTIGE LEISTUNGEN (GEMÄSS KLV ART. 7)
Tarife gültig ab 01.01.2023

Bedarfsabklärung/Beratungen pro Stunde Fr. 76.90
Behandlungspflege pro Stunde Fr. 63.00
Grundpflege pro Stunde Fr. 52.60

(Verrechnungseinheit: die ersten 10 Min., nachher 5 Min.)

Die Patientenbeteiligung wird errechnet aus der Differenz zwischen Vollkostentarif und Krankenkassentarif.
Maximal wird eine Patientenbeteiligung von CHF 15.35 pro Tag/Klient in Rechnung gestellt. Beträgt die Differenz zwischen Vollkostentarif und Krankenkassentarif mehr als CHF 15.35 pro Tag, so wird der verbleibende Restbetrag vom Kanton Glarus finanziert (Restfinanzierung).
 

NICHTKASSENPFLICHTIGE LEISTUNGEN (HAUSPFLEGEDIENST)

Haushilfe- / Hauspflegeleistungen (Sozialtarife pro Stunde)

  Einkommen    Mitglieder nicht Mitglieder
Stufe 1 bis Fr. 35'000.--     Fr. 22.00    Fr. 27.50
Stufe 2 bis Fr. 60'000.--     Fr. 27.00    Fr. 33.75
Stufe 3 bis Fr. 80'000.--     Fr. 32.00    Fr. 40.00
Stufe 4 ab Fr. 80'001.--     Fr. 37.00    Fr. 46.25

(Verrechnungseinheit: 15 Min.)

Wenn das Finanzvermögen CHF 100'000.00 übersteigt, erhöht sich die Tarifklasse um eine Stufe. Selbstbewohntes Eigenheim wird bei der Berechnung der Tarifklasse nicht berücksichtigt.

Bedarfsabklärung / Beratungen            pro Stunde Fr. 79.80  
   

Versicherungen:
Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind in der Grundversicherung der Krankenkassen nicht inbegriffen. Die meisten Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, welche einen Beitrag an diese Leistungen bezahlen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse ab. Im Weiteren besteht, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.